Damit Sie nach einem Unfall Zeit für das Wesentliche Haben
Sie wurden in einen Verkehrsunfall verwickelt? Der Unfall war vielleicht sogar unverschuldet? Dann sollten Sie in jedem Fall einen erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einschalten und eine kostenlose Erstberatung über einen unserer spezialisierten Partneranwälte in Anspruch nehmen. Denn wir sehen es immer wieder: Sehr oft wird schnell ein Anwalt mit wenig Erfahrung eingeschaltet und dies führt dann häufig leider dazu, dass die Betroffenen deutlich weniger Leistungen von der gegnerischen Versicherung erhalten.
Verkehrsunfälle sind oft sehr belastende und mitunter traumatische Ereignisse. Diese Situation der Überforderung wird leider oft von Versicherungen ausgenutzt.
Bei einem unverschuldeten Unfall ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers verpflichtet, die Kosten für einen Verkehrsrechtsanwalt zu übernehmen. Auch bei einer eventuellen Teil- oder Mitschuld sollten Sie auf jeden Fall einen erfahrenen Anwalt einschalten, damit Ihre Interessen gewahrt bleiben.
Berücksichtigen Sie bitte auch unbedingt folgende Punkte:
Wenn Sie als Geschädigter eines Verkehrsunfalls einen erfahrenden Anwalt einschalten, dann erhalten Sie erfahrungsgemäß deutlich höhere Entschädigungssummen von der gegnerischen Versicherung. Dies möchten die Versicherer natürlich aus wirtschaftlichen Gründen gerne verhindern. Wir sorgen dafür, dass Sie mit der Versicherung auf Augenhöhe kommen.
Nur ein erfahrener und versierter Verkehrsrechtsanwalt kann dafür sorgen, dass Ihre Schadens- und Schmerzensgeldansprüche in maximaler Höhe von der Versicherung des Unfallgegners reguliert werden.
Profitieren Sie von der Erfahrung aus zahlreichen erfolgreich geführten Verbraucherrechtsprozessen und nutzen Sie unser Know-How für die Durchsetzung Ihrer Interessen.
Wir setzen Verbraucherrechte erfolgreich gegenüber Automobilunternehmen, Banken, Versicherungen sowie unseriösen Handwerkern durch.
Mit unseren erfahrenen und geprüften Partneranwälten vertreten wir im gesamten Bundesgebiet Ihre Interessen.
Sie sind Geschädigter eines Unfalls? Dann muss die gegnerische Versicherung die Kosten für die Vertretung über einen Anwalt übernehmen. Weiterhin bieten wir Ihnen zu allen Themen eine kostenfreie Erstberatung.